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Der Gemeinderat (Exekutive) und der Grosse Gemeinderat (Legislative) sind überzeugt, dass die Umnutzung des brachliegenden Geländes dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung entspricht und im Interesse der Gemeinde ist. Der Gemeinderat stimmte der Umzonung am 29. Juni 2026 zu und der Grosse Gemeinderat hiess sie am 20 August 2026 gut. Am 27. September 2026 findet nun die Volksabstimmung statt.
Während der öffentlichen Auflage im Oktober / November 2025 waren fünf Einsprachen von Privaten aus der Nachbarschaft eingegangen, eine als Kollektiveinsprache, drei mit Rechtsverwahrungen. Die Einsprechenden kritisierten hauptsächlich die Geschossigkeit des Gebäudes, die Auswahl der Bestvariante mit Setzung des Gebäudes auf Seite Allmendstrasse und dessen Gestaltung sowie Verkehrsthemen.
Die Einspracheverhandlungen wurden im Januar / Februar 2026 durchgeführt. Eine Einsprache konnte erledigt werden. Die Rechtsverwahrungen werden angemerkt. Der Gemeinderat beantragt dem zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung, die unerledigten vier Einsprachen abzuweisen.