15. Oktober 2025

Dossier Jowa liegt öffentlich auf

Mit dem Vorprüfungsbericht vom 7. Juli 2025 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zum Planungsdossier ZPP Nr. 27 Jowa Stellung genommen. Der Vorprüfungsbericht nennt einen Genehmigungsvorbehalt sowie einzelne Empfehlungen und Hinweise. Nach Sichtung des Vorprüfungsberichts hat die Gemeinde Münchenbuchsee das Planungsdossier zusammen mit der Projektträgerschaft bereinigt. Das AGR hat im Vorprüfungsbericht unter der Bedingung, dass die aufgeführten Vorbehalte bereinigt werden, die Zustimmung und Genehmigung der neuen Zone mit Planungspflicht Jowa in Aussicht gestellt. Bei den Vorbehalten ging es um eine Begriffsbestimmung, einzelne nachzuliefernde Informationen und messtechnische Anpassungsbegehren, also nicht um grundlegende Einwände.

Nachdem die Planungskommission und der Gemeinderat das Planungsdossier verabschiedet haben, folgt nun die öffentliche Auflage. Die Publikation im amtlichen Anzeiger erfolgte am 17. Oktober 2025. Die Akten liegen während 30 Tagen – vom 17. Oktober bis am 17. November 2025 – in der Bauverwaltung Münchenbuchsee öffentlich auf. Sie können auch hier und auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee (Bernstrasse 12 / 3053 Münchenbuchsee) einzureichen.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage werden allfällige Einspracheverhandlungen durchgeführt. Anschliessend bereitet der Gemeinderat die Planungsvorlage zur Beschlussfassung vor. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 statt. Bei Zustimmung durch den Souverän wird das Geschäft anschliessend dem Kanton zur Genehmigung eingereicht

In der öffentlichen Mitwirkung im Spätsommer 2023 wurden Anregungen zu kostengünstigem Wohnraum, Gemeinschaftsflächen, Quartiervernetzung und Strassenraumgestaltung inkl. Parkierung eingebracht und aufgenommen.

  • Wohnen in Kostenmiete: Die Zone mit Planungspflicht schreibt einen Mindestanteil von einem Drittel an Wohnraum in Kostenmiete vor. Die FAMBAU Genossenschaft wird das Projekt von der aktuellen Grundeigentümerin, der Jowa AG, übernehmen, sofern der Souverän der Planungsvorlage zustimmt und die Planungsinstrumente (ZPP und UeO) in Kraft treten. In diesem Fall werden sämtliche geplanten 70 Wohnungen in Kostenmiete vermietet.
  • Gemeinschaftsfläche: Im östlichen Bereich der Überbauung sind im Erdgeschoss mindestens 70 m2 für gemeinschaftliche Nutzungen reserviert, zum Beispiel für einen Mehrzweckraum und/oder ein Quartiercafé. Die gemeinschaftlich nutzbaren, unterteilbaren Räume dienen in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern der neuen Überbauung. Auch das Quartier hat die Möglichkeit hat, die Gemeinschaftsräume zu mieten.
  • Quartiervernetzung: Der neue und für die Öffentlichkeit zugängliche Fussweg zwischen Allmendstrasse und Meienstrasse wurde präzisiert. Zudem entsteht mit der Überbauung ein Trottoir entlang der Meienstrasse Ost sowie eine Wegverbindung entlang des Parks. Die Massnahmen sichern im Quartier die kurzen Wege und erhöhen die Schulwegsicherheit.
  • Strassenraum: Mit der Realisierung der Wohnüberbauung ist vorgesehen, auf der Allmend- und Meienstrasse die Markierungen der Tempo 30-Zone anzupassen, was die Schulwegsicherheit verbessert. Weitere Massnahmen folgen im Rahmen von mittelfristig vorgesehenen Strassensanierungen durch die Gemeinde; so werden u.a. etwa bauliche Elemente wo nötig neu angeordnet.

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